Mittwoch, 8. April 2009

sinnloses Beamtendeutsch

Bundesreisekostengesetz;
"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet."

Bundessteuerblatt:
"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von §16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen."

Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis:
"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot."

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