Freitag, 26. Juni 2015

Wasseranschluss

Antrag persönlich bei den Wasserwerken abgegeben. Jetzt warten wir auf einen Rückruf für einen Vororttermin. Dann sollen die Gegebenheiten erkundet werden.

Donnerstag, 18. Juni 2015

Planung schreitet voran

Grundriss

In vielen Einfamilienhäusern ist es heute ja üblich, dass man sprichwörtlich mit der Tür ins Haus fällt. Doch schon früher erkannte man, dass ein Zwischenraum Schmutz und Wetter aus dem Haus hält. Unsere Architektin hat dazu einen ziemlich guten Entwurf gemacht. Im Großen und Ganzen haben wir uns von einem Referenzhaus inspirieren lassen:
EG: Windfang, Hauswirtschaftsraum, großes Wohnzimmer, Küche, WC, Arbeitszimmer und Treppenhaus
OG: zwei Kinderzimmer, Schlafzimmer, Bad und ein Abstellraum
Gesamtwohnfläche ca. 140 m². Wichtig waren uns große Fenster - Licht ist das A und O.

Lageplan

Lage und Größe des Hauses sowie der Garage stehen weitestgehend fest. Die Garage soll auf die Grundstücksgrenze zum Nachbarn. Jedoch möchten wir uns mit denen erst dazu unterhalten. Insbesondere, da zum Versetzen der Garage seitlich ca. 30 cm Platz benötigt werden. Ansonsten gibt es schon einen Entwurf, wie die Ver- und Entsorgungsleitungen ins Haus geführt werden sollen.

Regenwasser

soll zur Gartenbewässerung in einer Zisterne gesammelt werden. Eigentlich hatten wir geplant, das überschüssige Wasser auf dem Grundstück zu versickern. Zum einen aus ökologischen Gründen, zum anderen aber auch aus finanziellen. Doch der Versickerungstest des Bodengrundgutachtens hat eine sehr schlechte Versickerungsfähigkeit des Lehms ergeben, wodurch nur ein Versickerungsschacht in Frage käme, welcher mit einem mittleren, vierstelligen Betrag zu Buche schlagen würde. Daher haben wir uns zur Einleitung des Niederschlagswassers entschieden.

Wir hätten es sinnvoll gefunden, das Regenwasser ebenso im Haushalt für WC und Waschmaschine zu verwenden, doch leider kommt man in Leipzig mit der Nutzung des eigenen Wassers teurer (!) als wenn man Trinkwasser für's WC nimmt. Unglaublich, aber wahr. Also keine Regenwassernutzungsanlage.

Höheneinordnung

Zwischenzeitlich haben wir unseren Vermesser beauftragt, die Höhenlage des Grundstücks aufzunehmen. Damit konnte der Bezugspunkt für die Gebäudehöhe bestimmt werden. Da die max. Firsthöhe auf 8 m begrenzt ist, müssen wir uns überlegen, wie hoch die Oberkante des EG-Fußbodens über dem Erdboden ist bzw. daraus resultierend Dachneigung und Höhe des Trempels.

Anträge für Ab-/Wasser

hat unsere Architektin vorbereitet. Wenn die Post nicht streikt, sollten wir sie diese Woche erhalten und können sie unterzeichnet an die Wasserwerke schicken.




Dienstag, 2. Juni 2015

Planungsvertrag unterzeichnet

Heute haben wir den Planungsvertrag für ein KfW-40-Energieeffizienzhaus mit der Fa. BMB GmbH - Kettner-Haus, einem Passivhaus-Spezialisten, unterzeichnet und weitere Planungsdetails besprochen.