Sonntag, 17. Februar 2008

Verbraucherschützer mahnen StudiVZ ab

Um den Ruf des StudiVZs sieht es einfach nicht gut aus: Kürzlich wurde die Online-Community von Verbraucherschützern des Bundes abgemahnt. Dabei kritisieren die Schützer, dass das VZ rechtswidrig mit Nutzerdaten umgeht nicht ausreichend daraufhinweist, was es mit den Daten tut:

Am 11.02.2008 haben wir die Internetseite www.studiVZ.de abgemahnt. Im Zuge des Anmeldeverfahrens für die Nutzung dieser Plattform müssen die Nutzer unter anderem bestätigen, die Datenschutzerklärung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und mit diesen einverstanden zu sein. Gegenstand der Abmahnung ist zum einen die Einwilligungserklärung im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen, als auch die Datenschutzbestimmungen im Einzelnen (Verstoß gegen das Telemediengesetz). Außerdem beanstanden wir teilweise die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nach unserer Auffassung sind diese Klauseln mit den Vorschriften über die Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) nicht zu vereinbaren und benachteiligen den Verbraucher unangemessen. Quelle


Sich die umfangreichen Änderungen der neuen AGB mit nur einem Klick bestätigen zu lassen, ist für's StudiVZ vielleicht bequem, den Verbraucherschützern aber ein Dorn im Auge. Ebenso kritisiert wird die Tatsache, dass den AGB pauschal erst einmal zugestimmt werden muss bevor man die personalisierte Werbung deaktivieren kann. Immerhin haben schon 90 % der Nutzer blauäugig den neuen AGB zugestimmt.

spiegel.de, welt.de

Keine Kommentare: