Donnerstag, 8. Juni 2017

VW verklagen

Amtsgerichte entscheiden immer häufiger zugunsten geschädigter VW-Diesel-Kunden, siehe hier und da . Anfang des Jahres hat ein Landgericht einen Händler sogar dazu verdonnert, den mangelhaften Diesel eines klagenden Kunden gegen einen Neu(!)wagen zu tauschen. Besonders interessant: Jetzt lassen sogar die Oberlandesgerichte in Verfahren um Prozesskosten durchblicken, dass sie auf
Kundenseite stehen. So entschied das OLG München im März, dass ein VW-Händler die Verfahrenskosten zu tragen hat:

Es gebe keinen Zweifel, dass der Golf mit der Prüfstandsoftware mangelhaft sei. Diese Mangelhaftigkeit begründet das OLG mit der Gefahr, dass die Betriebserlaubnis erlöschen könne. Daran ändere auch das laufende Software-Update zunächst nichts. Diese Aktion sei als Rückruf wegen eines Mangels zu werten und nicht als Aktion aus Kulanz. Quelle

Seltsam: In den USA kosten die Umrüstungen ~1.000 USD pro Auto, hierzulande werden die Abgase durch ein kleines Plastikteil von < 1 EUR und einem Software-Update (aber angeblich keine negativen Auswirkungen haben soll) sauberer. Warum hat man das dann nicht vorher schon gemacht?

Was aber kaum einer weiß: Mit der Umrüstung ist der Fall für VW erledigt, da ein Gewährleistungsverzicht unterzeichnet werden muss, VW jegliche Garantie ablehnt und damit aus der Sache raus ist. Und wer wartet, erhält entweder ab Juli 2017 keine TÜV-Plakette mehr oder wird 2018 von der Verjährung überrascht und hat keine Ansprüche mehr (siehe auch hier). Ein feiner juristischer Trick, mit dem VW seinen Kunden die Wahl zwischen Cholera und Pest überlässt und sich sämtlichen Schadensansprüchen entzieht. Den Schaden (Fahrverbot, Fahrzeugstilllegung, Wertverlust) hat der Kunde. Kein Wunder also, dass Anwälte meinen: Klagen, noch dieses Jahr!

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